Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der SIREGO GmbH gegenüber Geschäftskunden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieterin ist die SIREGO GmbH, c/o Michael Repolusk, Rychenbergstrasse 73, 8400 Winterthur, Schweiz, UID CHE-320.795.048. Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die bei Vertragsschluss im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
Angebote der SIREGO GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag entsteht durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung einer Offerte, Bestellung eines SaaS-Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Leistung. Bei Widersprüchen gelten zuerst die individuelle Offerte oder Bestellung, danach produktspezifische Vereinbarungen und Service Levels und anschliessend diese AGB.
3. Leistungen
SIREGO erbringt insbesondere 3D-Modellierung, BIM- und Planungsleistungen, Projektleitung, digitale Individualleistungen sowie Online-CAD-, Online-Schema- und Online-Berechnungsdienste. Dazu gehören RealBIM und weitere von SIREGO entwickelte SaaS-Angebote. Inhalt, Umfang, Termine und Ergebnisse ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Bestellung oder Leistungsbeschreibung.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die erforderlichen Informationen, Grundlagen, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit. Er stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe der bereitgestellten Daten berechtigt ist. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung können Termine verschieben und zusätzlich verrechnet werden.
5. Änderungen und Abnahme
Änderungen des vereinbarten Umfangs werden vor der Ausführung hinsichtlich Aufwand, Preis und Termin abgestimmt. Projektbezogene Ergebnisse sind innerhalb der vereinbarten Frist, mangels einer solchen innerhalb von zehn Arbeitstagen, zu prüfen. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar zu melden. Erfolgt keine Meldung oder wird das Ergebnis produktiv verwendet, gilt es als abgenommen, sofern keine verdeckten wesentlichen Mängel vorliegen.
6. Preise, Spesen und Zahlung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Vereinbarte oder notwendige Spesen und Leistungen Dritter werden gemäss Offerte oder nach vorgängiger Abstimmung verrechnet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug kann SIREGO den gesetzlichen Verzugszins und angemessene Mahnkosten verlangen sowie Leistungen nach vorgängiger Mitteilung aussetzen.
7. SaaS-Zugang und Nutzung
SaaS-Zugänge sind personengebunden oder gemäss bestelltem Lizenzumfang zu verwenden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Unzulässig sind insbesondere missbräuchliche Nutzung, Umgehung technischer Beschränkungen, unberechtigte Weitergabe sowie Reverse Engineering, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht. SIREGO darf Zugänge bei Sicherheitsrisiken oder wesentlichen Vertragsverletzungen vorübergehend sperren.
8. Laufzeit und Kündigung von SaaS
Monatliche und jährliche SaaS-Abonnements verlängern sich automatisch um die jeweilige Vertragsperiode, wenn sie nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Die Kündigung wirkt auf das Periodenende. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht anteilig zurückerstattet, sofern nicht zwingendes Recht oder eine individuelle Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
9. Verfügbarkeit und Wartung
SIREGO betreibt SaaS-Angebote mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit ist ohne ausdrücklich vereinbartes Service Level nicht geschuldet. Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen und Ausfälle von Drittanbietern können die Nutzung vorübergehend einschränken. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
10. Daten
Der Kunde behält seine Rechte an eingebrachten Projekt- und Kundendaten. Er ist für deren Rechtmässigkeit, Richtigkeit und angemessene Sicherung verantwortlich. SIREGO verarbeitet Daten zur Vertragserfüllung gemäss Datenschutzhinweis und allfälligen zusätzlichen Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung. Exportmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Produkt und Vertrag.
11. Immaterialgüter- und Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an projektspezifischen Ergebnissen ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Recht, diese für das jeweilige Projekt zu verwenden, zu bearbeiten und an Projektbeteiligte weiterzugeben. Rechte an Software, SaaS-Plattformen, wiederverwendbaren Bauteilen, Bibliotheken, Vorlagen, Methoden, Algorithmen und allgemeinem Know-how verbleiben bei SIREGO oder den jeweiligen Rechteinhabern. Weitergehende Rechte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
12. Planungshilfen und fachliche Prüfung
Online-Berechnungen, CAD-Ausgaben, Modelle, Schemas und automatisiert erzeugte Ergebnisse sind Planungshilfen. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung, Projektverantwortung, behördliche Freigabe oder gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise. Der Kunde prüft Ergebnisse vor deren Verwendung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Eignung für den konkreten Zweck.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und projektbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits bekannt, öffentlich zugänglich, rechtmässig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
14. Gewährleistung
SIREGO erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Rechtzeitig gemeldete, reproduzierbare Mängel werden nach Wahl von SIREGO nachgebessert oder die betroffene Leistung erneut erbracht. Keine Gewähr besteht für Fehler aus Kundendaten, Änderungen durch Dritte, nicht freigegebene Einsatzumgebungen oder die Kompatibilität mit Drittsoftware und Dateiformaten ausserhalb der ausdrücklich vereinbarten Anforderungen.
15. Haftung
SIREGO haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren direkten Schaden begrenzt. Die Haftung ist dabei auf das Entgelt des betroffenen Projekts beziehungsweise bei SaaS auf die in den letzten zwölf Monaten bezahlten Entgelte beschränkt. Indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und Datenverlust aufgrund fehlender angemessener Sicherung werden soweit zulässig ausgeschlossen.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe, Strom- oder Telekommunikationsausfälle. Die betroffene Partei informiert die andere Partei und begrenzt die Auswirkungen nach Möglichkeit.
17. Vertragsbeendigung
Projektverträge enden gemäss individueller Vereinbarung oder nach Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen, insbesondere bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die trotz angemessener Nachfrist nicht behoben wird. Nach Vertragsende endet der SaaS-Zugang; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und fortgeltende Bestimmungen zu Zahlung, Vertraulichkeit, Rechten und Haftung bleiben unberührt.
18. Änderungen der AGB
SIREGO kann diese AGB für laufende SaaS-Verträge mit angemessener Vorankündigung ändern, wenn sachliche Gründe wie neue Funktionen, Sicherheitsanforderungen oder Rechtsänderungen dies erfordern. Wesentliche nachteilige Änderungen berechtigen den Kunden zur Kündigung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz, soweit kein zwingender Gerichtsstand entgegensteht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform.